„Kita STABIL“ ist politisch brisant
Sozialministerin Grimm-Benne: „Mit Kita STABIL wollen wir Kita-Netz sichern und Erzieherinnen und Erzieher halten“ – aber Kommunen fürchten um den Bestand ihrer Einrichtungen

Kinder in der Kita Columbus.©Hansestadt Stendal
„Sachsen-Anhalt verfügt über die bundesweit höchsten Betreuungsquoten, den weitestgehenden Betreuungsanspruch und eine sehr hohe Fachkraftquote. Diesen Qualitätsvorsprung wollen wir beibehalten. Wir werden mehr Personalmittel bereitstellen, um das Kita-Netz zu sichern und die Erzieherinnen und Erzieher zu halten“, das kündigt Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne an.
„Nach der jüngsten Veröffentlichung des Statistischen Landesamtes befinden sich zum Stichtag 01.03.2025 im Vergleich zum Vorjahr 2.749 Kinder weniger in den Kindertageseinrichtungen. Angesichts der demografischen Entwicklung will Ministerin Grimm-Benne Kindertageseinrichtungen zukunftsfest machen. Dafür plant das Land, den Landkreisen und kreisfreien Städten unter der Überschrift „Kita STABIL“ eine neue Bildungs- und Demografiepauschale in Höhe von 26,6 Mio. Euro bereitzustellen. Hintergrund des Vorschlags an die Koalition ist ein Landtagsbeschluss, der darauf abzielte, für die Stärkung der Kitas die demografische Rendite zu nutzen.
Ministerin Grimm-Benne: „Alle Landkreise und kreisfreien Städte sollen mehr Personalmittel erhalten, um Fachkräfte zu entlasten, den Fachkräftenachwuchs zu binden, Teilzeitverträge aufzustocken und das engmaschige Kita-Netz, gerade im ländlichen Raum, aufrechtzuerhalten.“ Eine flächendeckende Kindertagesbetreuung sei unverzichtbar: „Eine Kita ist weit mehr als ein Betreuungsort – sie ist Bildungsort, soziale Infrastruktur und Standortfaktor dafür, dass Familien ihre Zukunft in Sachsen-Anhalt aufbauen. Kitas im ländlichen Raum dürfen nicht von der Landkarte verschwinden. Unser Kita-System muss stabilisiert werden, um auch in demografisch herausfordernden Zeiten allen Kindern – egal ob auf dem Dorf oder in der Stadt – beste Bildungschancen zu ermöglichen.“
„Wir investieren heute in die Kitas von morgen. Das ist ein Bekenntnis zu guten Arbeitsbedingungen und einem familienfreundlichen Sachsen-Anhalt“, so die Ministerin.

Kinder in der Kita Spatzennest©Thomas Pfundtner
René Schernikau, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck, äußerte seine Bedenken zur Realisierung und Umsetzung des Gesetzes:
„Die Pressemitteilung des Sozialministeriums vermittelt den Eindruck, dass mit „Kita STABIL“ das Kita-Netz insgesamt gesichert und Erzieherinnen und Erzieher flächendeckend gehalten werden sollen.
Der Gesetzesentwurf sagt etwas anderes: Die STABIL-Mittel dürfen von den Landkreisen nur an ausgewählte Kitas weitergeleitet werden, wenn diese
– von der Demografie in besonderer Weise belastet sind und
– ihr Fortbestand im Rahmen der Bedarfsplanung dringend geboten ist.
Damit entscheidet der Jugendhilfeträger/Jugendhilfeausschuss, welche Einrichtungen „erhaltenswert“ sind – andere gehen leer aus.
Das ist keine pauschale Netzsicherung, sondern eine Einzelfall- und Konkurrenzlogik zwischen Kitas, die in der Pressemitteilung so nicht benannt wird.“
„Handlungs- und Finanzierungskonzept des Landes Sachsen-Anhalt
vom 1. Januar 2025.
Handlungskonzept
a) Maßnahmen in den Handlungsfeldern nach § 2 Absatz 1 Satz 1 KiQuTG
Handlungsfeld 2 – Fachkraft-Kind-Schlüssel
bb)
Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bekommen nach einem transparenten Verteilungsschlüssel (Anzahl der betreuten Kinder im Alter von 0 bis sechs Jahren) zu Beginn eines jeden Jahres Mittel für die pädagogischen Fachkräfte nach § 21 Absatz 3 und 4 Satz 1 KiFöG entsprechend dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (Sozial- und Erziehungsdienst) zur Umsetzung dieser Maßnahme vom Landesverwaltungsamt bzw. Landesjugendamt zugewiesen.
Die Verteilung in den jeweiligen Landkreisen/kreisfreien Städten obliegt gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 7 KiFöG LSA und der entsprechend erlassenen Verordnung den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Die Verwendung der Mittel ist durch einen jährlichen rechnerischen und sachlichen Verwendungsnachweis darzulegen, den die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe beim Landesverwaltungsamt/Landesjugendamt einreichen. Der Schwerpunkt „Sprache“ ist bei der Darstellung der Mittelverwendung gesondert aufzuführen.“
Stehen öffentliche Bekundungen und Gesetzesentwurf im Gegensatz?

Kinder in der Kita Spatzennest.©Thomas Pfundtner
Diese Diskrepanz zwischen politischer Kommunikation und Rechtswirkung sollte im Blick behalten werden – denn das hat erhebliche Auswirkungen gerade für ländliche Räume. Der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (SGSA) kann bis zum 9. Januar 2026 eine Stellungnahme zum Entwurf des Kita-STABIL-Gesetzes gegenüber dem Landtag abgeben.
Um Rückmeldungen der Kommunen wurde schon im Herbst gebeten und nach Informationen aus dem Städte-und Gemeindebund liegen bereits zahlreiche Reaktionen vor.
René Schernikau weiter: „Die dargelegten Punkte sollen ebenfalls in der Stellungnahme berücksichtigt werden. – Das Land will mit dem Kita-STABIL-Gesetz die Entscheidungslast auf die örtlichen Jugendhilfeträger verlagern. Nur wenn die Jugendhilfeträger den Erhalt einer Kita im Rahmen ihrer Planung für notwendig erachten und diese Kita dazu tatsächlich von sinkenden Kinderzahlen im vorgesehenen Zeitraum des Gesetzes betroffen sind, wird die Demografiepauschale ausgezahlt. – Die Landkreise als Jugendhilfeträger werden in die Situation versetzt, über den Erhalt der einzelnen Kitas zu entscheiden.“
Aus Sicht von Bürgermeister Schernikau sollte diese Entscheidung bei den Kommunen und ihren Gremien liegen, ansonsten wiederholen sich die gleichen Fehler wie bei den Schulschließungen im Jahr 2014.
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