Kulturstaatsministerin Claudia Roth©Bundespresseamt Konrad Schmidt
Raubkunst-Kunstraub
Aktuell der Kabinettsbeschluss zu diesem Thema: Kabinett macht den Weg frei für Schiedsgericht NS-Raubgut
19 Werke und ihre Geschichten
Wurden die Meisterwerke, die wir im Museum bewundern können, legal erworben – oder kamen sie infolge von Enteignungen oder gar Raubzügen dorthin? Im Zuge der aktuellen Debatten beschäftigen sich immer mehr Museen und Sammlungen mit der Herkunft ihrer Ausstellungsstücke. Der Provenienzforscher Kai Artinger beschreibt anhand von 19 spannenden Fällen, wie Kunstexperten heute die Besitzgeschichte bekannter Kunstwerke teils detektivisch aufarbeiten – aber auch, wie unterschiedlich Politik und Justiz mit der Frage von Restitutionen umgehen.
Kulturstaatsministerin Roth: „Deutschland nimmt seine historische Verantwortung wahr“
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
„Das Bundeskabinett hat heute der Reform der Beratenden Kommission durch die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut zugestimmt.
Damit sind auch auf Seiten des Bundes die Voraussetzung für eine verbesserte Rückgabepraxis geschaffen. Der Kabinettsbeschluss ist das Ergebnis einer intensiven und konstruktiven und dabei auch parteiübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden sowie dem der Zentralrat der Juden und der Jewish Claims Conference. Die Mehrheit der Länder hat dazu auch bereits Kabinettsbeschlüsse gefasst.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Deutschland wird seiner historischen Verantwortung durch die Reform der Beratenden Kommission besser
gerecht. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen im Bundeskabinett, ganz besonders Außenministerin Baerbock, Finanzminister Kukies und
Justizminister Wissing sowie insbesondere auch den Ländern und den Kommunalen Spitzenverbänden für die gute parteiübergreifende
Zusammenarbeit. Sehr wichtig war zudem die intensive Beteiligung der Jewish Claims Conference und des Zentralrats der Juden bei diesem
Reformprozess, denen mein ganz besonderer Dank gilt. Auch der Beratenden Kommission und ihrem Vorsitzenden, Herrn Prof. Dr. Papier,
danke ich für ihre verdienstvolle Tätigkeit, ihre Beiträge zur Weiterentwicklung der Rückgabepraxis und ihre Bereitschaft, den Übergang
zu einer Schiedsgerichtsbarkeit zu gestalten.
Mit der Schiedsgerichtsbarkeit werden faire und gerechte Lösungen im Sinne der Washingtoner Prinzipien besser zu erreichen sein. Wir erleichtern die
Rückgabe von NS-Raubgut insbesondere durch die einseitige Anrufbarkeit, die nun auch in Deutschland gelten wird. Zudem schaffen wir mehr
Rechtssicherheit und Verbindlichkeit und haben uns auf ein gemeinsames Vorgehen auch bei der Besetzung des Schiedsgerichts zwischen Bund,
Ländern, Kommunen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Opfer und ihrer Nachkommen, der Jewish Claims Conference und dem Zentralrat der
Juden verständigt.“
BeBra Verlag
224 Seiten, 26 Abbildungen
ISBN 978-3-89809-248-7
1. Auflage, August 2024
Preis 26 Euro
Kai Artinger, Jahrgang 1963, ist promovierter Kunsthistoriker und war Leiter des Günter-Grass-Hauses in Lübeck. Er publizierte zahlreiche Bücher, Aufsätze und Ausstellungskataloge. Er arbeitet als Provenienzforscher im Kunstmuseum Stuttgart, wo er 2020 die Ausstellung „Das Kunstmuseum Stuttgart im Nationalsozialismus“ kuratierte. Im Oktober 2024 folgt der zweite Teil: „Grafik für die Diktatur“. Kai Artinger lebt in Stuttgart und in Berlin.