Eine Abstimmung mit Fragezeichen

 

 

 

Stellenausschreibung im Landkreis sorgt für Wirbel

 

 

„Wir stehen zur Brandmauer und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit der AfD“ ab. Ständig wiederholen Kanzler Friedrich Merz und viele hochrangige Christdemokraten diese oder ähnliche Aussagen wie ein Mantra. Auch Sven Schulze, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt und Spitzenkandidat der CDU für die anstehenden Landtagswahlen pocht auf „die Brandmauer.“

Zu Recht?

Wohl eher nicht, wenn ein Blick auf den Kreistag des Landkreises Stendal geworfen wird. Hier scheinen die Politiker von CDU und AfD immer wieder mal miteinander zu kungeln – im beiderseitigen Einvernehmen und zum Entsetzen der anderen Parteien.

Hier ist die Geschichte.

Anforderungsprofil - Voraussetzungen, die ein Bewerber oder eine Bewerberin erfüllen soll.

Von Thomas Pfundtner

Stendal – Zwei Beigeordnete leistet sich der Landkreis Stendal für den jeweils amtierenden Landrat. Unter Patrick Puhlmann (im Amt bis 2027, dann wird wieder gewählt) gab es eine ziemliche Fluktuation bei dem 2.ten Beigeordneten – auch derzeit wird ein zweiter Beigeordneter gesucht.

2024 hatte Thomas Lötsch um seine Entlassung gebeten, im Februar 2026 ging seine Nachfolgerin – Maria Hansen – ebenfalls auf eigenen Wunsch. Seitdem ist der Posten vakant und wird mit Sicherheit vor den anstehenden Landtagswahlen nicht neu besetzt.

Im Februar dieses Jahres schlug die Verwaltung vor, dass die offene Beigeordneten-Position gestrichen und durch eine Dezernentenstelle ersetzt wird. Dies wurde mit 34 Nein-Stimmen abgeschmettert. Insgesamt verfügt der Kreistag über 48 Sitze, davon besitzen die AfD 15 und die CDU 12 Plätze. Das bedeutet, beide Parteien zusammen haben die absolute Mehrheit mit 56,25 Prozent.

Nachdem die 2. Beigeordnetenstelle nicht abgeschafft wurde, stellte die AfD wieder einen Antrag zur Abstimmung: Die Stellenausschreibung für diesen Schlüsselposten sollte drastisch vereinfacht werden. So wurde der Begriff „abgeschlossenes Studium“ durch „fortgeschrittenes Hochschulstudium ...“ ersetzt. Galt bisher als weiteres Kriterium „mehrjährige Führungs- und fachliche Kompetenz in der öffentlichen Verwaltung“ als zwingend notwendig, heißt es nun: „...oder einer mehrjährigen einschlägigen Berufserfahrung in einer Kommunal- oder Landesverwaltung“, wobei das „oder“ ein fortgeschrittenes Hochschulstudium ersetzt.

Auch bei dieser Abstimmung waren sich CDU und AfD scheinbar einig, wie ein hochrangiger Kreistagsabgeordneter* www.thomaspfundtner.eu bestätigte. Für mehrere Kreistagsabgeordnete sieht das alles nach „Absprachen“ aus.

Mario Blasche, Kreistagsmitglied und Vorsitzender der Fraktion Die Linke – Bündnis 90/Die Grünen.

„Es gab aus der Erfahrung in der Vergangenheit überhaupt keinen sachlichen Grund, die Ausschreibungskriterien zu verändern. Es lagen immer ausreichend qualifizierte Bewerbungen vor. Hier sollte die Ausschreibung offensichtlich maßgeschneidert werden.“, so Mario Blasche, Kreistagsmitglied und Vorsitzender der Fraktion Die Linke – Bündnis 90/Die Grünen.

Dazu sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Thomas Staudt: „Für einen zweiten Beigeordneten ist nach unserer Meinung eine derart hohe Qualifikation nicht nötig, da hier die Messlatte niedriger liegt.“

Das verwundert! Der 2. Beigeordnete wird in die Tarifgruppe B2 eingestuft, was rund 100.000 Euro im Jahr ausmacht.
Und für eine derartige Spitzenposition soll ein Studium nicht nötig sein? (Was Landrat Patrick Puhlmann dazu sagt, lesen Sie im Kasten am Ende des Artikels.)
Das wollten wir von der Bürgermeisterin von Bismark, Annegret Schwarz (CDU), wissen. Sie hatte in der namentlichen Abstimmung für ein Herabstufen der Qualifikation für den 2. Beigeordneten gestimmt. Sie selbst ist studierte Diplom-Verwaltungswirtin und hat jahrelange Erfahrung im Verwaltungsalltag.

Zuständigkeitsbereich des oder der 2. Beigeordneten

Der oder die 2. Beigeordnete im Kreis ist zuständig für:
Umweltamt, Bauordnungsamt, Straßenbauamt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt und das Amt für Wirtschaftsförderung und Projektmanagement. Außerdem muss er/sie im Ernstfall den 1. Beigeordneten ersetzen und als Vertreter des Landrats agieren können.
Hinzu kommt, dass der 1. Beigeordnete im Landkreis, Sebastian Stoll (CDU), im Moment sein Amt kaum ausführt.

Es ist so, dass nicht nur Fachwissen, sondern auch viel Erfahrung aus der Praxis unabdingbar sind.

Zurück zu Annegret Schwarz: Leider haben wir bis heute (11-08-2026) keine Antwort erhalten. Sobald diese vorliegt, werden wir die Antwort selbstverständlich veröffentlichen.

Pressefoto Thomas Staudt

Seit dem Gerangel um die oder den 2. Beigeordneten, vermuten zahlreiche Kreistagsabgeordnete, dass sich die AfD, die teilweise als rechtsextrem eingestuft wird, mit den Christdemokraten auf Folgendes geeinigt hätte:
Sandra Matzat, unterlegene AfD-Bürgermeisterkandidatin für die Einheitsgemeinde Osterburg, und bis vor kurzem noch Bewerberin der AfD für den Landtag im Wahlkreis 3 (Havelberg-Osterburg), hat sich als 2. Beigeordnete für Landrat Patrick Puhlmann beworben.
Die Wahl des/der 2. Beigeordneten sollte ursprünglich Anfang August stattfinden, wurde aber auf Antrag der AfD auf den 24. September verschoben. Offizielle Begründung: Man wolle während der Ferienzeit keine Sondersitzung für eine Personalie einberufen. Mit Stimmen der CDU ging auch dieser Antrag durch.
Sozusagen als „Gegenleistung“ für eine Wahl Sandra Matzats, so wird spekuliert, würde die AfD einen CDU-Kandidaten für die Landratswahl 2027 unterstützen und auf einen eigenen verzichten...

Wahrlich ein Deal, der beiden Parteien langfristig noch mehr Macht und Einfluss im Landkreis Stendal garantieren würde.

„Es gibt keine Absprachen“, widerspricht Thomas Staudt, Fraktionsvorsitzender der CDU im Kreistag, „außerdem", so fuhr er gegenüber www.thomaspfundtner.eu fort, „glaube ich nicht, dass bei einer Wahl die AfD-Kandidatin zur 2. Beigeordneten gewählt wird."
Der Vorsitzende des CDU-Kreisverbands Stendal, Chris Schulenburg, erklärte ebenfalls entschieden, dass es keine Absprachen mit der AfD gibt.

Nun ist es nicht verwunderlich, dass „vermeintliche geheime Vorgänge und Absprachen immer dann bekannt werden, wenn mehr als eine Person daran beteiligt ist.“ – So könnte es wohl auch in diesem „Brandmauer-Einsturz“ der Fall sein. Wobei angemerkt werden muss, dass es in vielen Gemeinden, in denen eine AfD-Fraktion sitzt, oft unumgänglich ist, diese für einzelne Projekte oder Vorhaben in den Orten mit ins Boot zu nehmen, damit es Mehrheiten gibt...

Aber „Geschachere“ um Posten für mehr Einfluss und Kontrolle auf Kosten einer politischen Grundhaltung?
Wie sagte schon vor nicht allzu langer Zeit ein CDU-Abgeordneter dem Autor: „Wenn selbst Politwissenschaftler und Experten einen anderen Umgang mit der AfD fordern, dann sollte endlich einer von uns den Anfang machen und zum Umdenken aufrufen.“

Aber nicht nur die Vertreter der „kleinen" Parteien und Wählergemeinschaften äußerten sich negativ über dieses unverständliche Vorgehen, auch in der CDU grummelt es.
„Es scheint so, als hätten wir aus den aufgeflogenen Wahlfälschungen nichts gelernt“, heißt es in CDU-Kreisen.
Auch „mangelnde Demut" und „Transparenz gegenüber den Wählern“, monieren die eigenen Kritiker*.

Kleine Petitesse am Rande: Vor einigen Tagen brach der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Stadtrat von Stendal, Jürgen Teubner, mit seiner Partei, indem er sein Amt niederlegte. Auch das Kreistagsmandat will er in spätestens sechs Monaten zurückgeben.

*Die Namen sind der Redaktion bekannt

Landrat Patrick Puhlmann©tp

Das sagt der Landrat

„Mögliche Absprachen kann ich in meiner Funktion nicht kommentieren. Wenn man die harten Fakten betrachtet, haben die AfD, Teile der CDU und die Fraktion Landwirte/FDP diesen Antrag gemeinsam beschlossen.
Grundsätzlich schreibt das Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt (KVG LSA) weder für den Hauptverwaltungsbeamten (HVB) noch für die Beigeordneten eine fachliche Eignung vor. Den Antrag im Kreistag, die Qualifikation anzupassen, habe ich dennoch nicht unterstützt.

Vor dem Hintergrund, dass Beigeordnete bereits die Arbeitsebene sind und wir auch von den ihnen unterstellten Amtsleitern einen Hochschulabschluss erwarten müssen, sollte es für die vorgesetzte Ebene nicht anders sein. Weiterhin sollen Beigeordnete den HVB, der im Landkreis Stendal mindestens seit 1994 immer einen Hochschulabschluss hatte, beraten. Dafür sollte ein Beigeordneter aus meiner Sicht die höchstmögliche Qualifikation haben. Diese Erwartungshaltung gibt es im Landkreis Stendal im Übrigen schon mindestens seit 20 Jahren.

Zudem gab es auch in der Vergangenheit immer ausreichend qualifizierte Bewerber, für die mit über 100.000 Euro Jahresgehalt sowie komfortable Pensionsansprüche ausgeschriebene Stelle, sodass aus meiner Sicht nicht begründet werden konnte, warum man das Anforderungsprofil senkt.“