
Max Heckel ein aktiver Demokrat.©T.Pfundtner
Gerichtliche Klärung abgesagt
Stendal-Arneburg – Max Heckel, 39, lebt mit seiner Familie in Arneburg und ist dort als Musiker und aktiver Demokrat bekannt. In Stendal unterrichtet er an der Comenius-Schule und dort erklärte er 2025 seinen Schülerinnen und Schülern, warum er nicht die als gesichert rechtsextremistische AfD wähle.
Für diese Erklärung erhielt er eine Abmahnung, gegen die er seinen Dienstherrn verklagte.
Wie es zum Bekanntwerden der Aussagen des Lehrers kam, konnte bisher nicht eindeutig belegt werde. Interessant dazu ist, dass die Ehefrau des AfD-Politikers Siegmund auch an dieser Schule arbeitet. Man könnte annehmen, dass das Verschwiegenheitsgebot über Dinge, die in der Schule geschehen, an dieser Stelle nicht ernst genommen wurde.
Sicher ist, was Max Heckel erklärte: Es gäbe drei Gründe, warum er die AfD nicht wähle, die Steuerpolitik der AfD, dem Plan der Remigration und der Aussage, dass die Inklusion gescheitert sei. Diese Aussagen hat er den Schülern am Laptop gezeigt und die Hintergründe ausführlich erklärt. Am Ende lautete die Zusammenfassung ungefähr: Um die AfD zu wählen, müsse man entweder sehr reich (Steuervorhaben), sehr unmoralisch (Remigration) oder frei von Verstand sein.
Nach dem Unterrichtsgespräch erreichte Max Heckel ein paar Wochen später ein Schreiben des Arbeitgebers:
Anhörung zur beabsichtigten Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot.
Kein klärendes Gespräch, sondern Denunziation bei der AfD, die sich an das Landesschulamt wandte. Danach Stellungnahmen und Anhörung vor dem Landespersonalrat, der sich auch gegen eine Abmahnung aussprach. Die Abmahnung kam trotzdem.
Ein Neutralitätsgebot gibt es nicht
Max Heckel soll das Neutralitätsgebot für Lehrerinnen und Lehrer verletzt haben.
Nur – das gibt es gar nicht. Im Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern steht nichts von „neutral“. Im Paragraf 33 Grundpflichten steht: (1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr ganzes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
Wenn man dies überdenkt, kann Bildung und Erziehung nie neutral sein. Sie ist wertgebunden und basiert auf den Grundrechten, der Landesverfassung und dem jeweiligen Schulgesetz.
Aufgabe der Erziehung ist also, Achtung vor den religiösen und weltanschaulichen Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Akzeptanz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Toleranz gegenüber kultureller Vielfalt zu erreichen. Ganz wichtig dabei: Die Ursachen und Gefahren der Ideologie des Nationalsozialismus sowie anderer totalitärer und autoritärer Regime zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken.
Und was sagt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zu dem Thema?
„Zwar sollten Lehrkräfte parteipolitisch neutral sein. Aber wenn Lehrer auf Situationen im Unterricht oder auf dem Pausenhof treffen, bei denen Kinder sich rassistisch oder antisemitisch äußern, dann können sie nicht neutral wegschauen.“

Max Heckel steht zu seinen Überzeugungen und tritt öffentlich dafür ein.©T.Pfundtner
Max Heckel hatte gegen die Abmahnung Klage eingereicht. Darüber sollte am 26. November vor dem Landesarbeitsgericht Magdeburg verhandelt werden, nachdem eine Güteverhandlung gescheitert war. Nun hat das Gericht das Verfahren aber am 29. Oktober beendet, wie Landesschulamt und Gericht übereinstimmend erklärten.
Wie kam es dazu? Die Abmahnung war inzwischen gelöscht worden, was der gängigen Rechtsprechung entspricht. Allerdings gibt es keine vorgegebenen Zeitabläufe zur Löschung einer Abmahnung.
Max Heckel selbst wollte die gerichtliche Klärung, denn er selbst hat nach eigenen Aussagen „nur meine Pflicht getan“. Er bezeugt auf den sozialen Medien seine politische Position und weicht nicht von seiner Überzeugung ab.
Die Bildungsgewerkschaft GEW hätte sich ebenfalls ein klärendes gerichtliches Urteil gewünscht und bedauert die Absage. Eventuell hätte Klarheit bestanden darüber, was Lehrkräfte sagen dürfen, und wann sie eingreifen müssen, etwa bei rassistischen oder menschenfeindlichen Äußerungen. Es hätte auch geklärt werden können, was es mit der von der AfD eingeforderten vermeintlichen Neutralität tatsächlich auf sich hat.
Bildungsminister Jan Riedel (CDU) sagt dazu: „Unsere Schulen sind Orte der Demokratie. Lehrkräfte dürfen, sollen und müssen Haltung zeigen, wenn es um die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung geht!“