Erschütternde Aussagen der Freundin
Opfer des verurteilten Gewalttäters sagt zwei Stunden aus
Der Prozessbericht über die Berufungsverhandlung am Landgericht Stendal gegen einen Gewalttäter erschien in der Altmark Zeitung am Samstag, 29. Juni 2024 unter der Überschrift „Landgericht bestätigt Urteil gegen Gewalttäter" und „Zehn Monate auf Bewährung plus Geldstrafe für Angriffe auf Ex-Partnerin verhängt".
Landkreis – Gestern (28. Juni 2024) endete der Berufungsprozess gegen den brutalen Schläger Hans-Jürgen K. aus einem Elbe-Dorf mit 931 Einwohnern. Er hatte Berufung gegen eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung eingelegt. Das Amtsgericht Stendal hatte ihn nach zwei Verhandlungstagen wegen Körperverletzungen in zwei Fällen und einer gefährlichen Körperverletzung zu einer Gesamt-Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von knapp 4.000 Euro verurteilt.
K. hatte, nachdem er einen schweren Schlaganfall erlitten hatte, seine ehemalige Lebensgefährtin Susanne H. (Name von der Redaktion geändert) zwischen dem 31. Mai und dem 6. Juni unter anderem mit seiner Gehhilfe und der eigenen Faust brutal zusammengeschlagen.
Zum ersten Mal schlug der Händler während seines Geh-Trainings auf den Treppenstufen des Hauses, zu, weil ihn das das Handyklingeln der Freundin störte.
Kurz darauf schlug er seine Ex, da sein Blutdruckmessgerät zu straff am Arm saß.
Die schwersten Verletzungen verpasste er der Frau dann am 6. Juni. Dazu sagte sie vor dem Landgericht aus: „Es sollte zum Frühstück Rühreier geben. Während ich noch in der Küche stand, beschwerte mein Partner sich lauthals, dass alles zu lange dauern würde. Als ich ins Wohnzimmer kam, schleuderte er die Pfanne auf die Erde und warf mit den Tellern um sich…“ Zitternd, völlig verängstigt und unter Tränen versuchte die Zeugin, alles vom Boden aufzusammeln, dabei schlug er zu und traf sein Opfer mit voller Härte. „Da wusste ich, dass ich nicht mehr bei ihm bleiben konnte.“
Sie verließ fluchtartig die gemeinsame Wohnung und suchte bei einer Freundin Unterschlupf. Diese war es auch, die die Polizei alarmierte und dafür sorgte, dass es zur Anzeige kam.
Vom ersten Prozesstag an, beteuerte der Angeklagte, dass er nie eine Frau schlagen könne: „Ich war das nicht. Damit habe ich nichts zu tun. Das muss jemand aus ihrer Familie gewesen sein“, ließ er immer wieder verlauten.
Vor dem Urteil wurde noch einmal Zeugin Yvonne Sch. gehört, die nicht nur die Buchhaltung für die Firma des Angeklagten erledigt, sondern ihm auch als Pflegekraft beiseite steht. Sie sprach davon, dass das Opfer ihr bei einem Treffen zwar Fotos von den Verletzungen gezeigt habe, aber ansonsten „lustig und eigentlich gut drauf war. Wir hatten viel Spaß.“ Und H. hätte auch nur von einem leichten Schlaganfall gesprochen. „Als ich ihn dann Wochen später besuchte, musste ich 30 Minuten warten, bevor ich überhaupt eingelassen wurde.“ K. habe so lange vom Wohnzimmer bis zur Haustür gebraucht.
Die Zeugin gab auf Nachfrage zu, eine längere Beziehung mit dem Angeklagten gehabt zu haben, in der es bis auf kleine Streitigkeiten keine Probleme gegeben habe.
Urteil bestätigt, Tagessatz halbiert
Rechtsanwalt Jens Leiers aus Münster bestätigte in seinem Plädoyer, dass die Verletzungen an Susanne H. zweifelsfrei vorhanden gewesen waren, aber „es nicht sein Mandant gewesen sein könne“, dieser sei aufgrund seines – bis heute schwächelnden - Gesundheitszustands dazu gar nicht in der Lage. Auch versuchte die Verteidigung, die Aussage des Opfers zu erschüttern, da es seine Verletzungen einem Datum zugeordnet habe, an dem diese nachweislich nicht vorhanden waren. Auch sei das Rechtsgutachten zu den Verletzungen eine Ansammlung von Fachwörtern, aber letztendlich nicht überzeugend.
Staatsanwaltschaft und der Anwalt der Nebenklägerin folgten dem nicht. Im Gegenteil, Rechtsanwalt Günther Laurenz Wendt aus Neuruppin forderte im Namen des Opfers nicht nur die Berufungsklage abzuwenden, sondern forderte ein dreijähriges Kontaktverbot und ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro.
Das lehnte das Gericht ab. „Ich verurteile doch keinen Angeklagten, der glaubhaft versichert, mit 400 Euro Monat auskommen zu müssen zu einem Schmerzensgeld.“ Auch das Kontaktverbot lehnte Richterin Julia Rogalski ab, „da alles vor zwei Jahren passierte und Opfer und Täter seitdem keinen Kontakt mehr gehabt haben.“ Insgesamt aber wies sie die Berufung als „unbegründet zurück.“ Sie bestätigte die Gesamtstrafe von zehn Monaten auf Bewährung, verringerte aber den einzelnen Tagessatz für die Geldstrafe auf 12 Euro.
„Wir halten die Aussagen des Opfers für sehr glaubwürdig. Sie wollte dem Angeklagten helfen. Selbst als sie die Wohnung verlassen hatte, hat sie keine Anzeige stellen wollen. Das musste die Freundin machen.“ Dass sie mal ein Datum verwechselte, ändere nichts an der Glaubwürdigkeit, denn das Opfer hätte sich an viele Kleinigkeiten erinnert und auch von glücklichen Tagen gesprochen. Unglaubwürdige Zeugen, so Richterin Rogalski, bleiben zumeist bei Pauschalaussagen und können zu Einzelheiten nichts sagen.
Auch die Tagessätze wurden als Strafanteil beibehalten, der Tagessatz aber auf 12 Euro halbiert.
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