Kein Verstoß gegen die Amtspflichten und Amtseide

 

Es wird nach den amtlichen Vorschriften gehandelt

 

 

In der Altmark Zeitung konnten Sie am Samstag, 07. September 2024, in der Ausgabe für den Landkreis Stendal im Lokalteil Stendal / Arneburg-Goldbeck die neuesten Vorgänge rund um die neue Slipeinlage im Hafen der Hansestadt Werben verfolgen. Mit „Beschwerde abgeschmettert" und „Werben: Stadtratsmitglied Schnelle pocht auf Unterlagen zur Slipanlage" war der Artikel überschrieben.

René Schernikau (v.l.), Bernd Schulze und Lutz Homann an der alten Slipanlage, die erneuert werden soll.©T.Pfundtner 

Werben – Auf der jüngsten Sitzung des Werbener Stadtrats wurde im nicht-öffentlichen Teil über eine Dienstaufsichtsbeschwerde befunden.

Diese hatte Ratsmitglied Michael Schnelle am 5. August beim Rechts- und Kommunalaufsichtsamt für den Landkreis eingereicht. In ihr warf er dem Werbener Bürgermeister Bernd Schulze und dem Verbandsgemeindebürgermeister René Schernikau den „Verstoß gegen die Amtspflichten und Amtseide“ vor.  Das CDU-Mitglied begründete dies mit der „Diskriminierung und Benachteiligung in der Ausübung meines Mandates als Stadtrat“.

Schnelle hatte die Bauunterlagen für die neue Slipanlage in der Hansestadt angefordert. Dies war ihm jedoch von der Verwaltung verweigert worden. Nach seiner Ansicht würde dies im Widerspruch zu den Ausführungen im Protokoll der konstituierenden Sitzung vom 26. Juli stehen, „laut welchem alle diese Unterlagen erhalten sollten.“

Nun also mussten die Werbener Abgeordneten darüber befinden, ob sie die Beschwerde mittragen oder nicht. Dies verlangen die Vorschriften.

Bereits nach kurzer Diskussion wurde die „Dienstaufsichtsbeschwerde“ des Rats-Kollegen als unbegründet mit acht Stimmen zurückgewiesen. Aus mehreren Gründen:

Fakt ist, dass bis zum heutigen Zeitpunkt kein Ratsmitglied irgendwelche aktuellen Bauunterlagen zur geplanten Slip-Anlage erhalten hat. Wie die AZ im Juli berichtete, hatte Bürgermeister Schulze allen Ratsmitgliedern mitgeteilt, dass das beauftragte Ingenieurbüro nach gründlicher Vorbereitung gerade dabei sei, genaue Zeichnungen und Pläne für die neue Anlage zu erstellen. Außerdem würde das genaue Leistungsverzeichnis erarbeitet, um schnellstmöglich, bei Zustimmung der Pläne durch die Räte, die entsprechenden Ausschreibungen vorzunehmen.  Auch er kenne keinerlei Zeichnungen. Kurz darauf wurde dem Stadt-Chef mitgeteilt, dass die Unterlagen fertig seien. Also berief er eine öffentliche Sondersitzung des Bauausschusses für den 26. Juli ein, auf der der Planer das Projekt vorstellte. Pläne oder Zeichnungen wurden allerdings nicht verteilt.

Die Ausschuss-Mitglieder beschlossen, dass der Stadtrat schnellstmöglich über die geplante Bootsanlage entscheiden solle. Dies wird voraussichtlich auf der nächsten Sitzung im Oktober stattfinden. „Und dazu“, so bestätigt die Verwaltung, „erhalten selbstverständlich alle Räte die Unterlagen.“

Auch Michael Schnelle. Keinen Anspruch dagegen hat er auf Akteneinsicht oder Unterlagen, die er außerhalb der Sitzungen anfordert – es denn, diese sind bereits veröffentlicht.

Zur Entscheidung erhalten alle Ratsmitglieder Einsicht

Grund dafür ist das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Hier heißt es, dass ein Zehntel der ehrenamtlichen Mitglieder der Vertretungen, in Gemeinden und Verbandsgemeinden mindestens jedoch zwei ehrenamtliche Mitglieder der Vertretung oder eine Fraktion in allen Angelegenheiten der Kommune und ihrer Verwaltung sowohl zu allen Aufgaben des eigenen als auch des übertragenen Wirkungskreises Akteneinsicht verlangen können. Das gleiche gilt auch für Ausschüsse.

Diese Voraussetzungen erfüllt Michael Schnelle als fraktionsloses Stadtratsmitglied nicht. „Das weiß er aber auch“ heißt es in der Verwaltung. Und deshalb sei es umso unverständlicher, dass er immer wieder Akten anfordert, Einsicht verlangt oder Auskünfte postuliert.