Feuerwehrmann in Schwitzkasten genommen
Rettungseinsatz von Häsewig extrem behindert
Verbandsgemeinde erstattet Anzeige
Unverletzt blieb der Fahrer dieses Sattelschleppers, als er von der Fahrbahn abkam und in das Gebäude krachte. Danach griff ein Anwohner einen helfenden Feuerwehrmann an.©T.Pfundtner
Häsewig – Der schwere Unfall von Häsewig, bei dem 25 Feuerwehrkameraden der Verbandsgemeinde im Einsatz waren, hat ein trauriges Nachspiel.
Wie die AZ berichtete, war am Montagabend, dem 16. Juli gegen 19.15 Uhr, ein langer Sattelschlepper – von der A 189 kommend – aus einer Linkskurve geflogen und gegen die Wand einer Scheune geprallt. Glücklicherweise blieb der 25-jährige Fahrer – bis auf einen Schock – unbeschadet, und es waren auch keine Passanten auf der Straße, die hätten verletzt werden können.
Bis morgens um drei Uhr mussten die Feuerwehrkameraden mit Unterstützung zahlreicher Firmen aus der Umgebung das einsturzgefährdete Gebäude sichern. Einsatzleiter Ronny Hertel: „Ich habe extra einen Statiker aus Stendal hierher beordert, damit dann alle entsprechenden Absicherungsmaßnahmen getroffen werden konnten.“
Neben der Sicherung des einsturzgefährdeten Gebäudes musste auch das Getreide, mit dem der Laster beladen war, geborgen und abgeschleppt werden.
Bis morgens um drei Uhr waren die Kameraden ununterbrochen im Einsatz. Tatsächlich hätte der Einsatz wohl früher beendet werden können, wenn nicht ein Mann aus Lindtorf die Arbeiten der Feuerwehr extrem behindert hätte.
Dabei schimpfte er nicht nur und versuchte, zur Unfallstelle zu kommen, sondern er griff auch einen Feuerwehrbeamten tätlich an und hielt diesen im Schwitzkasten fest.
Wie die AZ erfuhr, war der Mann aus Lindtorf mit einem Trecker an der Unfallstelle erschienen und wollte den Laster – da er zu seinem Unternehmen gehören würde – mit seinem Fahrzeug bergen und abschleppen.
Ronny Hertel erinnert sich: „Plötzlich stand jemand vor mir und bestand darauf, den Sattelschlepper abzutransportieren. Dies sei Aufgabe der Feuerwehr erklärte ich ihm und machte deutlich, wenn er sich nicht sofort von der Unfallstelle entfernen würde, würde ich seinen Trecker beschlagnahmen.“
Erst nach dem Einsatz – der bis in die frühen Morgenstunden dauerte – erfuhr Hertel aus einem Feuerwehrbericht des Wehrleiters von Klein-Schwechten, was sich an der Unfallstelle vorher noch ereignet hatte.
Demzufolge war der Mann mit dem Traktor an der abgesperrten Unfallstelle erschienen und beharrte darauf, durchgelassen zu werden. Er sei der Inhaber der Firma, der der Laster gehört und wolle das Gefährt abholen.
Als ihm dies verweigert wurde, griff er einen Feuerwehrmann an und nahm ihn in den Schwitzkasten. Erst nachdem der Angreifer von einem Polizisten verwarnt wurde, ließ er von dem entsetzten Kameraden ab.
Ein Angriff auf Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst ist strafbar.
„Das alles habe ich aus dem Bericht des Wehrleiters von Klein-Schwechten erfahren“, erzählt Hertel. Er reagierte sofort und informierte sofort den kommissarischen Verbandsgemeindewehrleiter Lars Kuwan als auch Bürgermeister René Schernikau. Dieser reagierte sofort und nahm mit den betroffenen Personen Kontakt auf, um mit ihnen weitere rechtliche Maßnahmen zu besprechen.
„Wir haben nach Prüfung der Sachlage sofort Anzeige erstattet“, sagte René Schernikau auf Nachfrage dieser Zeitung. „Es kann nicht sein, dass ehrenamtliche Helfer – seien sie von der Feuerwehr, der Polizei oder Rettungsdiensten an ihrer Arbeit gehindert und angegriffen werden. Ohne diese engagierten Menschen, wären die Bürger nicht sicher und geschützt. Mit unserer Anzeige möchten wir deutlich machen, dass wir nicht zulassen, dass unsere Feuerwehren in ihrer Arbeit behindert werden“
Tatsächlich könnte die Attacke den Mann teuer zu stehen kommen. Im Strafgesetzbuch heißt es dazu: Nach § 113 wird auch bestraft, wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert.
Nach § 114 wird bestraft, wer die Hilfeleistenden in diesen Situationen tätlich angreift.
Damit kann eine Strafe von bis zu drei Jahren Haft, gegebenenfalls sogar bis zu fünf Jahren, oder eine hohe Geldstrafe, verhängt werden.
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