Urteil vom Justizzentrum Magdeburg

Hassel gewinnt Leader-Prozess

 

Verbandsgemeinde darf Mitgliedschaft in der Leader-Gruppe nicht vorgeben

 

 

In der Altmark Zeitung konnten Sie am Samstag, 24. August 2024, in der Ausgabe für den Landkreis Stendal im Lokalteil Stendal / Arneburg-Goldbeck  den Bericht über das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg im Leader-Prozess betreffend einer Klage der Gemeinde Hassel.

Überschriften des Berichts hießen: „Hassel gewinnt Leader-Prozess" und „Verbandsgemeinde darf Mitgliedschaft in Leader-Gruppe nicht vorgeben".

Neues Urteil  vom Verwaltungsgericht in Magdeburg.

Magdeburg/Stendal – Seit das Verwaltungsgericht in Magdeburg die Klagen der Lokalen Aktionsgruppe (LAG)  „Mittlere Altmark“ gegen ihre Nicht-Berücksichtigung durch das Finanzministerium abgewiesen hatte, konnte die davon betroffene Vereinigung „Altmark Mitte“ mit Volldampf ihre Arbeit aufnehmen. So werden nun auf einer Mitgliederversammlung im September alle förderungswürdigen Projekte vorgestellt und es wird beschlossen, welche davon finanzielle Unterstützung erhalten sollen.

Nach dem Magdeburger Urteil schien alles in Sack und Tüten, wenn nicht am 11. Juni die 9. Kammer des Gerichts erneut über eine Klage verhandelt hätte, die die Gemeinde Hassel am 17. April 2023 – also gut fünf Monate vor der Ablehnung der LAG „Mittlere Altmark“ – eingereicht hatte. Der Grund: Mit Beschluss Nr. 50/004/21 hatte der Gemeinderat unter Vorsitz von Hassels Bürgermeister Alf Dietrich mehrheitlich beschlossen, dass er die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck ermächtigt „für sie Mitglied in der neu zu gründenden LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Altmark zu sein“ und ihr diese Aufgabe überträgt.

Doch dazu kam es nicht, denn aus verschiedenen Gründen (die AZ berichtete ausführlich) wandten sich viele von der „Mittleren Altmark" ab und gründeten den Verein „Altmark Mitte". Mit entsprechenden Beschlüssen traten diesem unter anderem Seehausen, Kalbe oder Bismark bei. Auch die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck, zu der die Gemeinde gehört, ermächtigte ihren Bürgermeister René Schernikau am 17. Juli 2022 zur außerordentlichen Kündigung ihrer Mitgliedschaft in dem Verein „Mittlere Altmark" sowie zum Beitritt im Verein „Altmark Mitte".

Und genau dagegen wehrte sich Hassel. Zunächst rügte die Gemeinde bei der Kommunalaufsicht des Kreises den Austritt aus der einen Gruppe und den Beitritt in die andere Gruppe, denn durch den Beschluss vom April 2022 sei die Verbandsgemeinde „lediglich ermächtigt worden, dem Verein „Mittlere Altmark" beizutreten“ und die im Zusammenhang mit dem Leader-Prozess stehenden „Rechte und Pflichten auch für sie wahrzunehmen.“

Dem folgte auch der Landkreis und argumentierte, dass in dem Beschluss zudem explizit die Mitgliedschaft in der … … Leader Aktionsgruppe „Mittlere Altmark" benannte werde, stehe einem Beitritt zum Verein „Altmark Mitte" nicht entgegen. Nach Ansicht der Kommunalaufsicht betreffe der Zusatz keinen der beiden Vereine, da diese zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht existent gewesen seien.

So weit, so gut. So weit, so schlecht. Mit der Entscheidung des Kreises gab sich Hassel nicht zufrieden, sodass Bürgermeister Dietrich das Magdeburger Rechtsanwaltsbüro „Remmers Robra Meyer“ beauftragte, Klage einzureichen.

Das Verfahren läuft weiter und könnte noch teuer werden

Unter dem Aktenzeichen 9 A 82/23 MD urteilte dann die Kammer ohne mündliche Verhandlung: Es wird festgestellt, dass die Beklagte (also die Verbandsgemeinde) nicht befugt ist, Rechte der Klägerin im Verein „Altmark Mitte" wahrzunehmen.  Außerdem muss die Beklagte die Kosten tragen. Streitwert 10000 Euro. Auf mehreren Seiten wurde die Entscheidung dann begründet. Unter anderem mit dem Argument: „Der mithin auf die Mitgliedschaft in der Leader-Aktionsgruppe Mittlere Altmark, mündend direkt in der Mitgliedschaft im Verein „Altmark Mitte", gerichtete Wille der Klägerin musste sich der Beklagte letztendlich auch deshalb offenbaren, weil sie dies in ihrem Schreiben vom 23.07.2022 ausdrücklich bekräftigt hat."

Dazu sagte Bürgermeister René Schernikau der AZ: „Ich bitte um Verständnis, dass ich zu einem laufenden Verfahren nur sagen kann, dass wir fristgemäß einen Antrag auf Zulassung der Berufung eingereicht haben, da wir Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung haben.“

Auch Hassels Bürgermeister hielt sich gegenüber dieser Zeitung bedeckt: „Wir werden abwarten, ob es zu einer Berufungsverhandlung kommt und dann entscheiden, wie es weitergehen wird.“

Rüdiger Kloth, Bürgermeister von Seehausen und Vorstandsmitglied bei „Altmark Mitte", äußerte sich dahingehend, dass dieser Prozess keinerlei Auswirkungen auf die Arbeit des Vereins habe. Er betonte aber auch, dass jeder, der mitarbeiten möchte, sich einbringt und die Satzung akzeptiert, herzlich bei der Gruppe „Altmark Mitte" willkommen sei.

Wie die AZ erfuhr, soll dies auch dann gelten, wenn Hassel die Berufung gewinnt und sich dann eigentlich der handlungsunfähigen LAG-Gruppe Mittlere Altmark anschließen müsste, um nicht in einen Interessenkonflikt zu geraten. Zumal ein derartiger Prozess, bei dem nicht abzusehen ist, wer ihn gewinnt, auch eine Menge Geld kostet, egal, für wen. Steuergelder, die sicherlich sehr viel besser verwendet werden könnten …

2024-08-24T12:01:48+02:00

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