AfD-Stadtrat vor Gericht

 

 Ist Arno B. fremdgegangen?  Politiker wehrt sich gegen Behauptungen der Ex-Freundin

 

 

Dieser Bericht  erschien leicht bearbeitet in der Altmark Zeitung am Donnerstag, 17. August 2023, in der Ausgabe für den Landkreis Stendal in der Rubrik Lokales unter dem Titel: AfD-Stadtrat zieht vor Gericht; Zivilprozess: Ex-Freundin behauptet, er sei ihr fremdgegangen

Stendal – Nanu, wer steht denn da vor Saal 121? Das fragten sich Mitarbeiter und Besucher, die ins Landgericht Stendal kamen. Tatsächlich wartete der Fraktionsvorsitzende der AfD, Arno B. (vermutlich 41), vor der geschlossenen Tür auf den Beginn einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung. Der Landesschatzmeister der – in Teilen rechtsextremistischen – Partei ­hatte gegen seine ehemalige Lebensgefährtin Bianca W. aus Braunschweig geklagt. Diese soll unter anderem auf Facebook behauptet haben, dass der Landesschatzmeister der sachsen-anhaltischen AfD, während ihrer Schwangerschaft fremdgegangen sei. Außerdem, so Bianca W., habe Arno B. ihr Gewalt angedroht und sich nicht um die gemeinsame Tochter gekümmert. Dagegen wehrte sich Arno B., der kürzlich auf Platz 10 der AfD Europa-Kandidaten gewählt wurde. Vertreten wurde er von dem Rechtsanwalt Dubravko Mandric aus Freiburg im Breisgau. Er saß ebenfalls einmal für die AfD im Stadtrat und ist wegen gefährlicher Körperverletzung im Mai 2022 vom Freiburger Landgericht verurteilt worden.

Richterin Elisabeth Nortmann hatte für die „Güteverhandlung und mündliche Verhandlung“ alle Verfahrensbeteiligten in dieser Sache zum persönlichen Erscheinen aufgefordert. Da sich Bianca W. aber verspätete, öffneten sich die Saaltüren erst 18 Minuten nach 15 Uhr. Ohne sich eines Blickes zu würdigen, betraten Bianca W. und Arno B. mit ihren Anwälten Saal 121. Dabei fiel auf, dass der eigentliche Anwalt von Arno B. aus Freiburg nicht angereist war, sondern als Korrespondenzanwältin Kornelia Grams aus Stendal erschien.

„Können Sie sich eine Einigung vorstellen?“, fragte Richterin Nortmann lächelnd in die Runde. „Wenn Frau W. eine Unterlassungserklärung abgibt, wäre das möglich“, erwiderte die Anwältin des Politikers. Was Bianca W.s Rechtsvertreter, Michael Joksch ablehnte.  Damit war der Gütetermin gescheitert und Elisabeth Nortmann trat in die Verhandlung ein und ließ die Beklagte und ihren Anwalt zu Wort kommen und bat um Beweise für die angeblichen Behauptungen. Dabei kam heraus, dass die Fotos, die der 80-seitigen Akte beilagen, nicht ausreichen würden. Zum einen stimmten die Daten nicht überein, zum anderen meinte die Richterin, dass den auf den Bildern vorgelegten Chatverläufen nicht deutlich zu entnehmen sei, ob es sich tatsächlich um ein Fremdgehen des Herrn B. handeln würde.  Pikant dabei: Ein vorgelegtes Foto, auf dem die vermeintliche Frau halbnackt im Negligé zu sehen war, würde der Richterin bei der Würdigung der eingereichten Unterlagen nicht als Beweis reichen. Zumal Arno B. darauf hinwies, dass er nur dreimal Kontakt mit der Frau gehabt habe, darunter einmal in einem Pokerchat.    Auch in Bezug auf die zweite Behauptung von Bianca W., Arno B. hätte mit Gewalt gedroht, gab Richterin Nortmann Hinweise, in welche Richtung ihr Urteil gehen könnte. Sie bemerkte, dass der Satz „Dann lernst Du mich mal ganz anders kennen“ eigentlich nicht als Gewaltandrohung gewertet werden könne. Die Aussage sei für eine konkrete Bedrohung viel zu allgemein.

Nachdem die Richterin diese beiden Punkte abgehandelt hatte, wandte sie sich der dritten Behauptung von Bianca W. zu. Dabei ging es um den Vorwurf, Arno B. würde die gemeinsame Tochter vernachlässigen und sich nicht um sie kümmern. Er sei fast immer zu Hause gewesen und oft einkaufen gegangen. Er hätte seine Tochter nicht vernachlässigt. Abschließend meinte er noch, wenn sein Verhalten kein kümmern gewesen sei, wisse er auch nicht weiter. Das brachte Bianca W. „auf die Palme“: „Du kennst Deine Tochter überhaupt nicht. Sag mir, welche Windelgröße Dein Kind damals hatte!“ Eine Frage, die der AfD-Mann allerdings nicht beantwortete…

Eine Entscheidung wird erst in der nächsten Woche bekanntgegeben

Nach 45 Minuten Verhandlung beendete Elisabeth Nortmann die Sitzung und sagte, dass sie am 22. August um 8.30 Uhr ihre Entscheidung verkünden würde. „Dann braucht aber niemand dabei zu sein“, sagte sie lächelnd und verließ Saal 121. Kaum waren sie und Arno B. weg, meinte Bianca W. verbittert zu ihrem Anwalt, niemand wisse, wie Arno B. in Wirklichkeit sei. Das allerdings hat sie bei Facebook nicht beschrieben…