IM GERICHT: Sexueller Missbrauch verurteilt
Pflegetochter nach Party sexuell missbraucht
Im Landgericht Stendal fiel das Urteil im Prozess gegen Pflegevater.©T.Pfundtner
Am Montag, 08. April 2024, berichtete die Altmark Zeitung in der Ausgabe für den Altmarkkreis Salzwedel im Teil Lokales unter der Überschrift: „Nach Party sexuell missbraucht? – Pflegevater des 17-jährigen Opfers ab Mittwoch vor Gericht“ über den bevorstehenden Prozess am Landgericht Stendal.
Hier unter der Überschrift: Nach Party sexuell missbraucht?
Am Samstag, den 1. Juni erschien der Bericht zur Urteilsverkündung zum Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Der Artikel trug die Überschrift: „Pflegetochter nach Party missbraucht – IM GERICHT Angeklagter zu neunMonaten auf Bewährung verurteilt“. Die Altmark Zeitung veröffentlichte ihn in der Ausgabe für den Altmarkkreis Salzwedel im Teil für Lokales Arendsee und in der Ausgabe für den Landkreis Stendal ebenfalls im Lokalteil.
Arendsee – Fünf Verhandlungstage hatte die Strafkammer 3 unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler terminiert, um aufzuklären, was zwischen Lothar K. in der Nacht zum 12. März 2023 mit der ihm anvertrauten Pflegetochter Michelle (Name von der Redaktion geändert) geschehen ist. Der Betreuer stand vor Gericht, da er an dem Sonnabend nach einer fröhlichen Party mit viel Alkohol, die junge Frau sexuell missbraucht haben soll.
Die beiden verließen spät in der Nacht die Feier. Auf dem Heimweg soll Michelle den Drang verspürt haben, auf die Toilette zu müssen und verschwand in einem Gebüsch.
Die Anklage geht davon aus, dass K. der jungen Frau folgte, ihr die Hose herunterzog und sie dann sexuell missbraucht hat. Deswegen wurde K. zwei Tage nach der Tat verhaftet und in U-Haft genommen. Diese wurde aber gut einen Monat später wieder außer Vollzug gesetzt, sodass der mutmaßliche Täter wieder auf freiem Fuß ist.
Bereits am ersten Verhandlungstag schloss Richter Ulrich Galler bereits vor Verlesung der Anklageschrift die Öffentlichkeit aus und verhandelte hinter verschlossen Türen, um Opfer und Täter zu schützen.
Wie die AZ erfuhr, soll in dem Prozess auch eine Bestrafung für den Tatbestand der Vergewaltigung im Raum gestanden haben.
Zwei Verhandlungstage früher als geplant verurteilte die Kammer Lothar K. zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Sie sah den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen als erwiesen an.
Da weder die Staatsanwaltschaft noch der Anklagte Berufung gegen das Urteil einlegten, wurde es am 23. Mai rechtskräftig. tp