Nach Party sexuell missbraucht?

 

Pflegevater steht ab Mittwoch vor Gericht

 

 

Am Montag, 08. April 2024, berichtete die Altmark Zeitung in der Ausgabe für den Altmarkkreis Salzwedel im Teil Lokales unter der Überschrift: „Nach Party sexuell missbraucht? - Pflegevater des 17-jährigen Opfers ab Mittwoch vor Gericht" über den bevorstehenden Prozess am Landgericht Stendal.

Landgericht Stendal©Olaf Meister - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0

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Arendsee – Der 12. März 2023 endete für eine junge Frau aus Arendsee mit einem schrecklichen Erlebnis, das sie wohl nie wird vergessen können.  Gemeinsam mit ihrem Pflegevater war die damals 17-jährige Michelle S. (Name von der Redaktion geändert) an dem besagten Sonnabend Gast auf einer fröhlichen Party. Wie allgemein üblich, wurde dabei viel Alkohol konsumiert. Auch Michelle und ihr Begleiter Lothar K. tranken eifrig mit. Als sie spät in der Nacht die Feier verließen und nach Hause gingen, sollen beide stark angetrunken gewesen sein, wie später ermittelt wurde. Irgendwann auf dem Heimweg soll Michelle den Drang verspürt haben, auf die Toilette zu müssen und verschwand in einem Gebüsch.

Was dann passiert sein soll, wird ab dem 10. April die 3. Strafkammer am Landgericht Stendal klären müssen. Wie es in der Anklage heißt, soll K. ihr gefolgt sein und ihr die Hose heruntergezogen haben. Danach – so der Vorwurf – soll er sie sexuell missbraucht haben. Was danach passierte wird ebenfalls geklärt werden müssen. Fest steht bisher lediglich, dass K. zwei Tage nach der mutmaßlichen Tat verhaftet und in U-Haft genommen wurde. Allerdings wurde diese gut einen Monat später wieder außer Vollzug gesetzt, sodass der mutmaßliche Täter wieder auf freiem Fuß ist.

Freiheitsstrafe wird erwartet, Ausschluss der Öffentlichkeit auch

Sollte sich der Vorwurf bestätigen, droht dem Mann nach § 177, Absatz 6 StGB eine Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren. Durch die hohe Mindeststrafe ist es fast ausgeschlossen, dass – im Falle einer Verurteilung – die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Tatsächlich liegt die durchschnittliche Strafe bei einem Ersttäter ohne Vorstrafen, der die Tat im Rahmen einer persönlichen Beziehung begangen hat, zwischen 2,5 und 3 Jahren sechs Monaten.

Die Verhandlung gegen K. wird Ende des Monats fortgesetzt und wird wahrscheinlich in den Mai hineingehen. Da das Opfer zur Tatzeit noch nicht volljährig war, ist mit einem Ausschluss der Öffentlichkeit zu rechnen.