Mordfall Kezhia: Verteidigung scheitert mit Beweisanträgen

 

Krankenakten spielen in diesem Prozess keine Rolle

 

 

Am Freitag, 27. Oktober erschien der Bericht über den vierten Verhandlungstag in der Altmark Zeitung in den Ausgaben für den Landkreis Stendal und den Altmarkkreis Salzwedel auf der Titelseite unter der Überschrift: Mordfall Kezhia: Verteidigung scheitert mit Anträgen. 

Der Angeklagte Tino B. wird mit dem Gefangenentransporter zurück in die JVA gebracht. ©T.Pfundtner

Klötze/Stendal Am vierten Verhandlungstag gegen Tino B., der gestand, seine Freundin Kezhia H. getötet zu haben und dann ihre Leiche verschwinden ließ, wurden alle Beweisanträge der Verteidigung vom Schwurgericht in Stendal abgewiesen.

Der Elektriker hatte am vergangenen Freitag nach monatelangem Schweigen, von seiner Anwältin sein Geständnis verlesen lassen, in dem er Kezhia H. eine Mitschuld an der Tat gab (die AZ berichtete). Gleich nach der Einlassung, reichten die Verteidigerinnen von B., Julia Melz aus Leipzig und Catharina Bombach aus Gardelegen, mehrere Beweisanträge ein.

Sie forderten, dass im Prozess die Krankenakten von Kezhia H. mit eingebracht werden.

Außerdem wollten sie, dass Tino B. psychiatrisch begutachtet wird. Auch eine Arbeitshose, die der verheiratete Vater von drei Kindern bei der Tat trug, sollte als Beweismittel herangezogen werden. Alle Anträge wurden von der Kammer, unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler zurückgewiesen. Begründung: Das Heranziehen von Kezhias Krankenakten, die bekanntlich in Uchtspringe in Behandlung war, stelle eine grobe Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte dar. Die psychologische Begutachtung wurde zurückgewiesen, da es keinerlei Hinweise oder Belege für eine psychische Krankheit bei Tino B. gäbe. Und die Latzhose würde nicht zu neuen Erkenntnissen führen. Stattdessen wurde dem Antrag von Holger Stahlknecht, Anwalt von Kezhias Mutter, die als Nebenklägerin auftritt, stattgegeben, dass ihre Anhörung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, da die Frau bis heute unter dem gewaltsamen Tod ihrer Tochter leidet und psychisch schwer belastet ist.

Ursprünglich sollte gestern der Rechtsmediziner Dr. med. Thomas Rothämel gehört werden, doch er musste krankheitsbedingt (Corona) absagen. So wurde lediglich Emilia B., eine Schulfreundin von Kezhia, gehört. Sie sagte aus, dass Tino B. seine Freundin „angelogen und verarscht hat“. Er versicherte ihr ständig, er habe sich von seiner Frau getrennt. Das hätte nie gestimmt und deshalb sei es zwischen ihm und Kezhia regelmäßig zum Streit gekommen.

Der Prozess wird heute mit dem Sachverständigen Professor Dr. Thomas Brinkhoff von der Universität Oldenburg fortgesetzt. Er wertete den Fahrtenschreiber des Dienstautos von Tino B. aus und erstellte ein Bewegungsprofil.