Mordfall Kezhia: Bewegungsprotokoll bestätigt Geständnis

 

Tödliches Medikament im Netz bestellt

 

 

Am Samstag, 28. Oktober erschien der Bericht über den fünften Prozesstag in der Altmark Zeitung in den Ausgaben für den Landkreis Stendal und den Altmarkkreis Salzwedel im Lokalteil unter der Überschrift: „Ich schrieb ihr, um von mir abzulenken" Fünfter Verhandlungstag im Mordfall Kezhia: Expertise bestätigt Punkte des Geständnisses. 

Vor dem Prozesstag im Saal 218 © T.Pfundtner

Klötze/Stendal Der Prozess um die getötete Kezhia H. (19) aus Klötze nimmt immer neue Wendungen – an jedem Verhandlungstag gegen den geständigen Täter Tino B. gibt es Überraschungen.

Am Donnerstag hatte der Angeklagte die Tatwaffe – ein Obstmesser ­­– auf Bitten des Gerichts gezeichnet und das Bild zur Akte gegeben. In seinem Geständnis hatte Tino B. geschrieben, „dass er auf einmal etwas Silberfarbenes" an seiner Brust gesehen hätte. „Ich realisierte, dass es mein Obstmesser war, welches ich bei meinem Besteck in der Fahrertür verstaue“. Da er dieses aber nach der Tat mit anderen Beweisstücken wegwarf, zeichnete er nun die Tatwaffe für die Gerichtsakten. Danach wollte er weitere Fragen beantworten, doch entgegen einer früheren Ankündigung, unterbanden seine Anwältinnen, Julia Melz aus Leipzig und Catharina Bombach aus Gardelegen, – zur Überraschung aller – plötzlich diese Möglichkeit. Sie erklärten, dass ihr Mandant Fragen nur schriftlich beantworten werde. Auch der Hinweis von Richter Ulrich Galler, dass dies auch kontraproduktiv sein könne, änderte nichts an der Verteidigungsstrategie.

Kein Wunder, dass auch gestern am fünften Verhandlungstag vorab darüber spekuliert wurde, was passieren würde.

Das Interesse am Mordprozess hält an.© T.Pfundtner

Als einzigen Zeugen hatte das Gericht den Geoinformatiker Professor Dr. Thomas Brinkhoff von der Jade Hochschule in Oldenburg geladen. Er stellte sein ausführliches Gutachten über das Bewegungsprofil des Dienstwagens von Tino B. am Tat- und anderen Tagen vor. Dabei bediente er sich der Daten aus dem Fahrtenschreiber im VW-Crafter und Angaben der Polizei über die Standorte des Autos. Zunächst erklärte der Experte, was alles unternommen wurde, um ein möglichst lückenloses Bewegungsprofil zu erstellen. So wurden zunächst alle im Fahrtenschreiber gespeicherten Zeit- und Kilometerangaben in Sekundenschritte unterteilt. Dann wurden umfangreiches Kartenmaterial, Luftbilder und signifikante Merkmale von Ortschaften und Straßen – wie Ampeln, Kreuzungen, Baustellen, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Zebrastreifen herangezogen. Über ein kompliziertes Ausschlussverfahren eliminierte das Team um den Professor anschließend alle Strecken, die nicht mit den vorliegenden Daten und dem daraus resultierenden Fahrverhalten übereinstimmen konnten. Dabei spielten Geschwindigkeit, Abbremsen, Gas geben oder Stoppen eine große Rolle. Ebenso das Streckenprofil: So zwingen zum Beispiel scharfe S-Kurven zum Bremsen, lange Strecken führen zu schnellerem Fahren, rote Ampeln zum Anhalten usw.

In seinem ausführlichen Gutachten konnte Dr. Brinkhoff belegen, dass sich Tino B. und sein Crafter zu den angefragten Zeiten und orten tatsächlich dort befanden.

Am 4. März, dem Todestag von Kezhia H. stand der Crafter zur fraglichen Zeit am Tatort – ein Waldstück zwischen Jembke und Hoitlingen.

Ebenfalls bestätigen konnte der Gutachter, dass Tino B. mit seinem Auto zu dem ehemaligen LPG-Gelände bei Jeggau fuhr, wo er die Leiche kurzzeitig versteckte und später wieder abholte.

Auch an der Kiesgrube bei Bahrdorf (Landkreis Helmstedt) – hier hatte Tino B. das Grab für Kezhia H. ausgehoben – ortete der Geoinformatiker den Wagen.

Damit nicht genug: Dr. Thomas Brinkhoff erläuterte dem Gericht auch minutiös, wie lange der Crafter an den jeweiligen Orten gestanden hatte. Hatten die Richter und Verteidiger zur Methodik für die Erstellung des Bewegungsprofils vor dem Vortrag des Experten eine Menge Fragen an den Experten, gab es nach seinen gründlichen Ausführungen keinerlei Fragen mehr. Tatsächlich hatte die Expertise das Geständnis von Tino B. in vielen Punkten bestätigt. Über eine Stunde sprach Dr.Thomas Brinkhoff. Dabei wurde er aufmerksam vom Angeklagten, der bis auf Tränen beim Verlesen seines Geständnisses dem Prozess eher emotionslos gefolgt war, beobachtet.

Tötung im Affekt oder doch geplanter Mord?

Doch das war längst nicht alles. Als nach einer kürzeren Pause das Gericht entscheidende Seiten aus den Ermittlungsakten vortrug – und damit bisher unbekannte Einzelheiten öffentlich machte – gab es wieder Überraschendes zu erfahren.

Experten hatten die beiden Handys von Tino B., sein E-Mail-Konto und das Handy von Kezhia H. ausgewertet.

So hatten der verheiratete Vater von drei Kindern und seine Freundin Kezhia H. sich in der Nacht vor der schrecklichen Tat noch zahlreiche rote Herzchen und romantische Liebesbotschaften per WhatsApp geschickt. Am Tattag hingegen blieben die beiden Funktelefone von Tino B. über viele Stunden ausgeschaltet.

Erst lange nach den tödlichen Messerstichen, loggte sich der Täter wieder ein und schickte eine Nachricht an seine Frau: „Wann kommst Du? Ich liebe Dich.“

Die Auswertungsexperten konnten auch nachweisen, dass Tino B. erst nach dem Tod von Kezhia H., eine Nachricht an sie schickte, in der er fragte, wann sie endlich kommen würde. Dazu bemerkte er in seinem Geständnis: „Ich schrieb ihr eine Nachricht, um von mir abzulenken als Täter.“

Und dann wurden Auswertungsergebnisse verlesen, die unbeteiligte Beobachter vermuten lassen könnten, dass der Tod von Kezhia H. doch keine Affekthandlung, sondern eine geplante Tat gewesen sein könnte: So hat Tino B. im Internet nach dem Unterschied zwischen „lebenslang“ und „lebenslänglich“ gesucht.

Auch bei der Ticket-Bestellung für das Fußballspiel zwischen dem 1. FC Wolfsburg und Eintracht Frankfurt, das er mit Kezhia H. am 5. März besuchen wollte, soll ihr Name auf den drei personalisierten Eintrittskarten nicht auftauchen. Noch mehr Fragen wirft aber auf, dass Tino B. lange vor der Tat versuchte, das Medikament Pentobarbital für 600 Dollar in Amerika im Internet zu bestellen. Dieses Barbiturat wird nicht nur zum Einschläfern von Tieren eingesetzt, sondern einst auch als mittellang wirkendes Hypnotikum in der Humanmedizin. Tatsächlich aber kann es im Falle einer Überdosierung zum Tod kommen und darf deshalb heute in Deutschland nicht mehr verschrieben werden…