Mordprozess Stendal XIV

Kezhia: Netz aus Lügen und Betrug

 

 IM GERICHT: Richter glaubt Tino B. nicht

Urteil noch im Januar?

 

Im Saal 218 des Landgerichts Stendal wird über Schicksale entschieden.©T.Pfundtner

 

Am 5. Januar fand der 16. Prozesstag im Mordfall Kezhia H. statt. In der Altmark Zeitung erschien der ausführliche Bericht darüber in der Ausgabe für den Altmarkkreis Salzwedel im Teil für Lokales am Freitag, 19. Januar 2024. Die Überschrift lautete: „Wir bleiben bei heimtückischem Mord“ – Kezhia-Prozess: Kriminaltechniker widerlegen Tino B.s These / Richter glaubt Täter nicht. In der Ausgabe für den Landkreis Stendal wurde der Bericht am Samstag, 20. Januar 2024 veröffentlicht unter der Überschrift „Es bleibt bei Heimtücke – Kezhia-Prozess: Kriminaltechniker widerlegen These“.

Klötze/Stendal – Am 16. Prozesstag (zwei Termine waren ausgefallen) gegen Tino B. (42), der zugegeben hatte, seine 19-jährige Freundin Kezhia mit 32 Messerstichen getötet zu haben, wurde zum ersten Mal ein zeitnahes Ende  der seit September laufenden Verhandlungen  sichtbar. Und, wie fast an jedem Verhandlungstag, gab es auch wieder einige überraschende Wendungen.

Doch zunächst einmal begann alles ganz harmlos und der Angeklagte machte nun endlich  –  nach mehrmaligen Anfragen in der Vergangenheit durch Richter Ulrich Galler – Angaben zu seinem Leben. Allerdings, wie bisher immer, äußerte er sich nicht persönlich, sondern ließ alles von seiner Pflichtverteidigerin Julia Melz verlesen. Ein unauffälliges Leben: Schule, Elektrikerlehre, Bundeswehr. Anschließend verschiedene Arbeitsstellen. Mal wurde er entlassen, mal kündigte er. Heirat im März 2015. Vater von insgesamt drei Kindern zwischen 14 und 18 Jahren. Dann der erste Bruch: Zwischen 2017 und 2019 verbüßte B. eine längere Haftstrafe   wegen Diebstahls. Auf Nachfrage des Gerichts, ob die Tat in Zusammenhang mit einer Entlassung steht, antwortete der Angeklagte zum ersten Mal persönlich und sagte leise: „Nein.“

Zu den Vermögensverhältnissen ließ er noch ein Nettoeinkommen von 2000 Euro im Monat angeben und 120.000 Euro Kreditschulden für das Haus der Familie. Seine Frau würde als Fleischereiverkäuferin arbeiten und etwa 900 Euro mit nach Hause bringen. Kein Wort über seine Eltern, seine Jugend oder seine Hobbys, lediglich Daten wie aus einem Bewerbungs-Lebenslauf…

Dann wurde endlich das Ergebnis einer kriminaltechnischen Untersuchung verlesen, die im Auftrag von Oberstaatsanwältin Ramona Schlüter bereits Ende vergangenen Jahres in Auftrag gegeben worden war.  Sie hatte veranlasst, dass eine Spezialabteilung des Landeskriminalamts Sachsen in Dresden herausfinden solle, ob der Tatverlauf, wie ihn Tino B. am dritten Prozesstag in seiner persönlichen Einlassung geschildert hatte, tatsächlich auch so passiert sein konnte. Konnte nicht, wie das LKA darlegte.

Zur Erinnerung: In seiner Einlassung hatte der Elektriker behauptet, dass Kezhia halbnackt neben ihm saß und Sex wollte. Als er das ablehnte, hätte Kezhia ihn  angegriffen und mit einem Obstmesser verletzt: „Ich wollte ihr das Messer abnehmen. Sie schnitt mich an der linken Hand. Es gab ein Gerangel, bei dem sie immer wieder versuchte, mit dem Messer auszuholen und mit der anderen Hand versuchte, mich runterzuziehen“, schrieb er  und fuhr fort: „ … Irgendwie kam ich an das Messer…. … Ich habe dann irgendwie zugestochen.“

Für die aufwendige technische Untersuchung wurde ein gleicher VW Crafter mit modernster 3-D-Technik visualisiert und dann grafisch dargestellt. Außerdem ließen die Ermittler Dummies von Täter und Opfer bauen. Dabei bedienten sie sich der Körpermaße von Tino B. aus seiner erkennungsdienstlichen Behandlung. Bei Kezhia griffen die Ermittler auf den Obduktionsbericht zurück. In den Vergleichsabbildungen erscheinen die Puppen in blau und weiß. Anschließend wurden entsprechende hochauflösende, maßstabsgetreue Computer-Grafiken erstellt und mit High-Tech Untersuchungsmethoden mit den Behauptungen des Täters verglichen.

Anhand von 27 Abbildungen, zahlreichen Höhen- und Platzvergleichen des Tatfahrzeugs sowie den eingespeisten Daten, kam die Dresdner Spezialeinheit abschließend zum Ergebnis, dass Tino B.s Einlassungen mit den polizeilichen Ergebnissen nicht übereinstimmen. Kurz gesagt, Tino B. hatte wieder einmal falsche Behauptungen getätigt – möglicherweise, um einem Mordurteil zu entgehen.

Bereits vor der gestrigen Verhandlung hatte die 2. Strafkammer die wichtige kriminalistische Untersuchung an alle Verfahrensbeteiligten versandt, sodass es nur den Schöffen und der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

Nach dem Verlesen der Untersuchung  ließ Richter Ulrich Galler zur Überraschung der Öffentlichkeit erkennen, dass die 2. Strafkammer davon überzeugt ist, dass sich Tino B. – entgegen seiner Einlassung - eben nicht wie in einem Tunnel gefühlt hatte. Er wies explizit darauf hin, dass es keinerlei Hinweise auf einen Messerangriff seines Opfers geben würde. Damit nicht genug: Richter Galler sagte auch, dass eine Affekthandlung nicht ausreichend bewiesen sei und sich deshalb wohl auch nicht als schuldmildernd erweisen würde. In Richtung Tino B. führte er  dann aus, dass dieser immer nur so viel gestanden habe, wie es dem Stand der Ermittlungen entsprach.

Taktik des Angeklagten ist es, immer nur zuzugeben, was schon bewiesen ist

Auch lehnte er es erneut ab, dass die Krankenakte von Kezhia H. in den Prozess einbezogen wird. Mit Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte des Opfers hatte er den Antrag bereits vor längerer Zeit abschlägig beschieden, was die Verteidigung nicht akzeptieren wollte und deshalb Beschwerde gegen den Beschluss einlegte. Diese wurde ebenfalls abgewiesen. Worauf  Julia Welz und ihre Kollegin Catharina Bombach aus Gardelegen den nächsten Beweisantrag stellten: Sie forderten, dass eine Arbeitshose des Angeklagten fachmännisch begutachtet wird, da diese Materialmängel aufweist: Damit werde bewiesen, dass der Angeklagte die Wahrheit sagte, als er erklärte, dass Kezhia mit dem Messer auf ihn eingestochen habe. Auf Befragung von Oberstaatsanwältin Ramona Schlüter, lehnte diese den Antrag ab: „Wir wissen doch nicht, ob es es sich tatsächlich, um die Hose handelt, die der Angeklagte bei der Tat trug.“ Ulrich Galler nahm den Antrag an und wird wohl eine Entscheidung bis Montag treffen. Bevor er den Prozesstag beendete, forderte er die Verteidigung auf, sich in der kommenden Woche zu erklären, ob weitere Beweisanträge gestellt werden, damit die Verfahrensbeteiligten nicht jedes Mal von etwas Neuem überrascht werden, was die Verhandlung und das Urteil hinauszögern würde, da die Beweisaufnahme weit fortgeschritten sei…

Nach der Verhandlung sagte Holger Stahlknecht, der Rechtsanwalt von Kezhias Mutter, die als Nebenklägerin auftritt: „Es ist bewiesen, dass die Einlassungen des Angeklagten nicht glaubhaft sind. Das waren alles Schutzbehauptungen des Angeklagten. Wir bleiben bei heimtückischem Mord. Tino B. hat sich bereits lange vor der Tat ein Netz von Lügen und Behauptungen gestrickt. Er hat sich im Internet über tödliches Gift informiert und im Internet nach dem Unterschied zwischen lebenslang und lebenslänglich gesucht. Entscheidend ist für uns auch, dass es keine Rolle spielt, ob der Mord vor, bei oder nach der Ausübung von sexuellen Handlungen geschah. Jemand, der halbnackt ist, rechnet mit allem nur nicht damit, erstochen zu werden.“

Der Prozess wird am 22. Januar fortgesetzt. Sollten die Verteidigerinnen keine weiteren Beweisanträge mehr stellen, könnte ein Urteil noch im Januar fallen.

2024-01-20T13:17:52+02:00

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