Kezhia-Prozess: Neues Gutachten

 

Staatsanwältin lässt Tatverlauf anhand der Einlassung von Tino B. rekonstruieren – Verteidigung überrascht

 

Tino B. wird in den Verhandlungssaal geführt.©Thomas Pfundtner

 

Der dreizehnte Prozesstag im Mordfall Kezhia H. fand am Donnerstag, 21. Dezember 2023 im Stendaler Gericht statt. Der Prozessbericht wurde am Freitag, 22. Dezember 2023 in der Altmark Zeitung in den Ausgaben für den Altmarkkreis Salzwedel und den Landkreis Stendal auf den Titelseiten und in den Lokalteilen veröffentlicht unter den Überschriften: Kezhia: Neues Gutachten und Staatsanwältin lässt Tatverlauf nach Einlassung rekonstruieren sowie Kapuzenpulli sorgt für absolute Stille und Kezhia-Prozess: Gutachterin berichtet von Untersuchung der Kleidung der Getöteten.

Klötze/Stendal – An jedem Verhandlungstag, in dem gegen Tino B. verhandelt wird, kommen zahlreiche Zuschauer aus Klötze und Umgebung ins Gericht, um den Prozess gegen Tino B., der gestanden hatte, dass er seine Freundin Kezhia H. am 4. März mit 32 Messerstichen tötete, zu verfolgen. Fast alle von ihnen kannten Kezhia persönlich. Es sind Freunde aus dem Sportverein, ehemalige Schulkameraden, gute Bekannte der Familie H. oder Verwandte.

Mit jedem Verhandlungstag erfahren sie mehr über Tino B., die eigentliche Tat und die komplizierten Ermittlungen. Dabei werden sie immer wieder Zeugen von neuen, unerwarteten Wendungen im Prozess. So sorgte gestern – am letzten Verhandlungstag in diesem Jahr - Oberstaatsanwältin Ramona Schlüter für eine Überraschung, indem sie ein möglicherweise entscheidendes „Ass“ aus dem Ärmel zog. Die erfahrene Juristin erklärte allen Anwesenden, dass sie sich beim LKA und den entsprechenden Fachkommissariaten informiert habe, ob es möglich sei, den Tatverlauf so zu rekonstruieren, wie es der Angeklagte in seiner Einlassung beschrieben hatte.  Kurz gesagt: Entspricht die Schilderung der Wahrheit oder nicht.

Am dritten Verhandlungstag ließ Tino B. ein neunseitiges Geständnis verlesen, in dem er schilderte, wie es zu den schrecklichen Ereignissen kam und er „irgendwie“ zugestochen habe. Warum und wieso, wisse er nicht.

Oberstaatsanwältin Ramona Schlüter: „Nachdem ich erfuhr, dass dies möglich sei, habe ich veranlasst, dass eine entsprechende Analyse angefertigt wird.“

Sie führte aus, dass es wohl noch mindestens bis zum 12. Januar dauern wird, bis der Untersuchungsbericht der Staatsanwaltschaft vorliegt. Ziel der Rekonstruktion soll sein, ob sich die Tat und ihr Verlauf tatsächlich so ereigneten, wie Tino B. es beschrieben hatte.

Dass Tino B. in der Vergangenheit vielen Menschen, die auch im Prozess als Zeugen auftraten, oft die Unwahrheit gesagt hatte, wurde während der bisherigen Verhandlung häufig deutlich. Auch fielen Polizisten bei den ersten Gesprächen und Anhörungen, bei denen B. lediglich als Zeuge und nicht als Verdächtiger gesehen wurde, Widersprüche und Ungereimtheiten auf.

„Wann haben Sie denn den Auftrag gegeben?“, kam es wie aus der Pistole geschossen von Pflichtverteidigerin Julia Melz, die von dem Antrag völlig überrascht schien. Auch der Angeklagte fiel für eine Sekunde aus seiner bisherigen Lethargie und warf der Staatsanwältin einen überraschten Blick zu.

„Die Antwort zu Ihrer Frage, ergibt sich eigentlich daraus, dass ein entsprechender Auftrag erst nach der Einlassung Ihres Mandanten erfolgt sein kann“, warf Richter Ulrich Galler ein, „aber fragen wir doch die Staatsanwältin.“

„Das war am 8. November“, antwortete Ramona Schlüter nach einem kurzen Blick in ihre Akten.

Tino B. hatte seine Einlassung am 20. Oktober von seinen Anwältinnen verlesen lassen.

Mit „Ich bitte darum, dass das Gericht einen weiteren Termin ansetzt, damit das Gutachten vorgestellt werden kann“, beendete Ramona Schlüter ihre Ausführungen.

Richter Ulrich Galler rechnete einen kurzen Moment nach und schlug dann vor: „Sobald wir den Bericht vorliegen haben, werden wir ihn allen Prozessbeteiligten zustellen.  Wenn alles gut geht, sollten wir den 18. Januar als Termin für diese Rekonstruktion ins Auge fassen.“

Textil- Gutachten sorgt für tiefgreifende Erschütterung im Gerichtssaal

Bevor die Staatsanwältin sich zu Wort gemeldet hatte, wurde zunächst Gutachterin Susanne G. vom LKA gehört. Der Termin musste nachgeholt werden, da die Textil-Expertin erkrankt war und auch bei ihren Erläuterungen kaum Stimme hatte.

G. berichtete, dass sie unter anderem den BH, das Trägerhemdchen und den dunklen Kapuzenpulli, also die Kleidung, die Kezhia am Tattag getragen hatte, zunächst auf Schnittspuren untersucht hatte. Dabei stellte sie unterschiedliche Längen und auch Größen an verschiedenen Stellen fest.

Außerdem wurde bekannt, dass zum Beispiel am T-Shirt nicht alle Spuren nachgewiesen werden konnten, da Teile davon verbrannt waren.

Zusätzlich hätte sie Schnittarten unterschiedlicher Messertypen mit den „Defekten in der Kleidung“ verglichen, um eine mögliche Waffe näher bestimmen zu können.

In der Mitte des Gerichtssaals waren auf einem langen Tisch zahlreiche Beweisstücke in Plastiktüten verpackt und einige Kartons von den Justizbeamten bereitgestellt worden – Beweisstücke aus der Asservatenkammer. Unter anderem eine neue Arbeitshose, die auf Antrag der Verteidigung in Augenschein genommen werden sollte. Damit sollte bewiesen werden, dass dort „Defekte“ (Einstiche) zu sehen sein würden, die nicht vom Täter, sondern von Kezhia H. stammten.

In seiner Einlassung hatte der dreifache Familienvater geschrieben, dass Kezhia plötzlich ein Messer in der Hand hatte und dass es ein „Gerangel gab, bei dem sie immer wieder mit dem Messer versuchte auszuholen…"

Wiederholt wiesen Pflichtverteidigerin Julia Melz aus Leipzig und Wahlverteidigerin Catharina Bombach aus Gardelegen auf kleine Stellen im oberen Bereich der Hose. Allerdings blieb es bei der oberflächlichen Begutachtung…

Abschließend wurde der Gutachterin noch einmal Kezhias Pullover – an dem zahlreichen Stellen mit weißem Klebeband markiert waren – aus dem vordersten Beutel unweit der Zuschauer vorgelegt. Ein Moment, der für absolute Stille und einige Tränen sorgte, erkannten einige doch den unscheinbaren Kapuzenpulli auf Anhieb wieder. Anhand des Kleidungsstückes erläuterte die Gutachterin noch Details aus ihren Untersuchungen der „Schnittspuren“.

Nach gut einer Stunde endete der Verhandlungstag. Vorher hatte Richter Galler bekanntgegeben, dass der Prozess nicht heute (22.12.23), sondern erst im neuen Jahr am 5. Januar 2024 fortgesetzt wird.